Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
JANA SCHIEB
- 2004-2011 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen
- 2011-2014 Referendariat beim OLG Oldenburg
- 01.04.2014 – 31.12.2016 Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht bei der Kanzlei Fangmann & Kollegen, Cloppenburg
- 01.01.2017 – 31.12.2019 Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht bei der Kanzlei Dr. Hanses & Kollegen, Leer
- 17.10.2019 Verleihung des Fachanwaltstitels “Fachanwältin für Familienrecht”
- Seit 06.01.2020 selbständige Rechtsanwältin in der Bürogemeinschaft Kanzlei Stolte & Schieb, Oldenburg
Das Familienrecht ist der Abschnitt des Zivilrechtes, der die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Die häufigsten Themen sind hierbei die Eheschließung und Ehescheidung, Eheverträge, das Unterhaltsrecht, das Umgangs- und Sorgerecht gemeinsamer Kinder und die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten oder eingetragener Lebenspartnerschaften nach einer Trennung.
Ehescheidung:
Bei der Ehescheidung berate ich Sie umfassend und führe mit Ihnen gemeinsam das notwendige Ehescheidungsverfahren durch. Eine Ehescheidung muss nach wie vor bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden und dauert im Schnitt ca. 3 bis 6 Monate. Nach Ablauf des notwendigen ersten Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eingereicht werden. Die Kosten des Scheidungsverfahrens und des Rechtsanwaltes richten sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Eheleute aus den letzten drei Monaten und können nach einem ersten Beratungsgespräch in meinem Büro skizziert werden.
Versorgungsausgleich:
Bei einer Scheidung erfolgt zwingend der sogenannte Versorgungsausgleich. Das bedeutet, dass die Rentenrechte beider Ehegatten, die während der Ehe erwirtschaftet werden, zwischen diesen aufgeteilt werden.
Unterhalt:
Neben dem Scheidungsverfahren besteht oftmals Uneinigkeit über Unterhaltspflichten gegenüber dem Partner aber auch gegenüber den gemeinsamen Kindern. Hierbei unterstütze ich meine Mandanten und berechne die tatsächliche Unterhaltsverpflichtung nach der aktuellen Rechtslage.
Kindschaftsangelegenheiten:
Während und nach einer Trennung sind gemeinsame Kinder oftmals ein Streitpunkt zwischen den Parteien. Hier geht es um Bereiche des Umgangs- und Sorgerechtes. Durch meine Erfahrung und die Tätigkeit als Verfahrensbeiständin berate ich hier lösungsorientiert und mit Blick auf das Kindeswohl. Sowohl das Umgangs-als auch das Sorgerecht sind grundgesetzlich verankert. Einschränkungen in diesem Bereich sind daher unter strengen Voraussetzungen und nur bei einer Kindeswohlsgefährdung möglich. Gerne berate ich Sie hierzu.
Vermögensauseinandersetzung:
Ein wichtiger Punkt ist nach einer erfolgten Trennung immer auch die wirtschaftliche Entflechtung der Ehegatten oder Lebenspartner. Hier unterstütze ich beratend oder gerichtlich. Bei Fehlen eines vorbeugenden Ehevertrages kann die Vermögensauseinandersetzung kosten- und zeitsparend mit Hilfe einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erreicht werden.
Eheverträge:
Bereits vor der Eheschließung können die meisten der vorgenannten Punkte abschließend, fair und individuell durch einen Ehevertrag geregelt werden. Die Ehepartner oder Lebenspartner können diesen Vertrag individuell auf die eigenen Lebenssituation und auf das künftig geplante Eheleben abstimmen und alle Eventualitäten einer möglichen Trennung und Scheidung bereits im Vorfeld vereinbaren. Gerade bei Selbständigen und Unternehmern sichert ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung das Fortbestehen des eigenen Betriebes. Auch hierzu berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, per Telefon oder Videokonferenz.
Das Verkehrsrecht unterteilt sich insbesondere in die Bereiche der Unfallregulierung und des Ordnungswidrigkeitenrechts und Strafrechts.
Unfallregulierung:
Ich unterstützte Sie von Beginn an bei der Regulierung Ihres unverschuldeten Verkehrsunfall. Sofern Sie Geschädigter bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall sind, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen sämtliche Schäden aus diesem Unfall erstatten. Dies beginnt damit, dass Sie einen Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten über die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug haben. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder muss repariert oder ersetzt werden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf einen Mietwagen für die Zeit des Ausfalls. Sofern der Gutachter an Ihrem Fahrzeug keinen Totalschaden festgestellt hat, haben Sie Anspruch auf die Reparatur des Schadens. Sofern das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann, haben Sie Anspruch auf Auszahlung der Wiederbeschaffungssumme um ein gleichwertiges Fahrzeug anschaffen zu können. Auch Folgeschäden wie zum Beispiel der Ersatz oder Reparatur einer beim Unfall beschädigten Brille oder Kleidung sind von der Versicherung zu zahlen. Sofern Sie durch den Unfall verletzt wurden haben Sie Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlungskosten und Anspruch auf ein mögliches Schmerzensgeld. Ich trete in Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, berate Sie über Ihre Rechte und Arten der Unfallregulierung. Ich führe sämtliche Korrespondenz mit der Versicherung und fordere dort die Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Gutachterkosten und Mietwagenkosten ein. In circa 70 % der Verkehrsunfälle kürzen die Haftpflichtversicherungen zu Unrecht verschiedene Positionen zu Lasten des Geschädigten. Diese Kürzungen werden von mir überprüft, nachgefordert und sofern notwendig gerichtlich eingefordert.
Ordnungswidrigkeiten:
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung im Straßenverkehr. Sanktioniert wird eine solche Handlung entweder mit einer Verwarnung oder einer Geldbuße, Punkte im Verkehrszentralregister und einem möglichen Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheid kann dieser durch mich geprüft und die Erfolgsaussichten eine Einspruches hiergegen geprüft werden. Ein Einspruch kann in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Beachten Sie hierbei dringend die Fristen und handeln Sie schnell. Der Bußgeldbescheid kann inhaltlich oder formell fehlerhaft sein und je nach Lage ganz oder teilweise abgewiesen werden. Lassen Sie sich hierzu gerne beraten. Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung für den verkehrsrechtliche Bereich sind möglicherweise die Kosten für die anwaltliche Beratung hierüber gedeckt. Gerne berate ich Sie hierzu und stelle eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.
Mein Name ist Jana Schieb, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Ich berate Sie zudem schwerpunktmäßig in den Bereichen Verkehrsrecht und Mietrecht.
Ich komme gebürtig aus Bremen, dort habe ich studiert. Bereits für mein Referendariat wechselte ich dann nach Oldenburg.
Ich habe mich seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit vor 5 Jahren auf meine jetzigen Schwerpunktgebiete spezialisiert, um meinen Mandanten die bestmögliche Beratung bieten zu können.
Sie werden von mir kompetent und lösungsorientiert betreut. Ich gebe mein Bestes, damit Sie ein sehr gutes Ergebnis für Ihr rechtliches Problem erhalten.