Herr Rechtsanwalt Stolte wurde 2017 zum Notar ernannt.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und als Organ der Rechtspflege unabhängiger und unparteiischer Berater der Beteiligten im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege.
Für bestimmte Verträge und Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass diese vor einem Notar errichtet werden müssen.
Dazu zählen insbesondere:
- Verkäufe und Übertragungen von Grundstücken sowie Belastungen von Grundstücken
- Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge
- Eheverträge
- Gründung von juristischen Personen wie GmbH, Aktiengesellschaft, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt
- Umwandlungen, bestimmte Änderungen von Gesellschaftsverträgen, Registeranmeldungen etc.
- Anteilsübertragungen bei bestimmten Gesellschaftsformen
Durch die Amtspflicht zur Verschwiegenheit ist absolute Diskretion gewährleistet.
Dass unser Büro technisch auf dem neuesten Stand ist, ist für uns selbstverständlich. Elektronische Kommunikation und das elektronische Einreichen von Anträgen bei den jeweils zuständigen Grundbuchämtern und Registern beschleunigen die Umsetzung der notariellen Angelegenheiten. So stellen wir eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihrer notariellen Angelegenheit sicher.